- die Vertretung von Bauherren,
Architekten, Bauunternehmern
- und Handwerkern außergerichtlich
und gerichtlich
- die Prüfung von Bau- und Architektenverträgen
- die Fristsetzung für die Erbringung von Bau-
oder
- Architektenleistungen
- die Fristsetzung für die Zahlung des Werklohns
oder des
- Architektenhonorars
- die Kündigung eines Bau-, Architekten-
oder Werkvertrages
- die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
- die Vertretung vor den Gerichten, insbesondere
den Kammern
- für Bausachen
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