- dem Entwurf
und die Prüfung von Kaufverträgen
- die Betreuung bei der Abwicklung der Kaufverträge
von
- Grundstücken, Häusern und
Wohnungen
- die Fristsetzung für die Zahlung des Kaufpreises
- die Prüfung und die Veranlassung von Eintragungen
in das
- Grundbuch, z.B. des Eigentumübergangs
- der so genannten
- Auflassung
- die Eintragung und die Prüfung von Grundschulden,
- Hypotheken und Vormerkungen
- die Geltendmachung von Ansprüchen und Schadensersatz
- aus Kaufverträgen
-
die Rückabwicklung von finanzierten Grundstückskäufen
- oder Wohnungskäufen, insbesondere
bei so genannten
- „Schrott-Immobilien“
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